Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
begründen
be|grụ̈n|den [mhd. begründen = festen Grund geben, befestigen]: 1. den Grund zu etw. legen, eine Grundlage für etw. schaffen: eine Richtung, eine Schule (in der Kunst) b.; Jamblichos hatte in seinen Schriften ... eine Theorie von dem Hineinragen der Geisterwelt in das irdische Leben begründet (Thieß, Reich 320); Ein Vertrag begründet eine Norm, die die Vertragschließenden „anerkennen“ (Habermas, Spätkapitalismus 142); der Sieg begründete seinen Ruhm; einen Hausstand, eine Zeitung b. (besser: gründen). 2. Gründe, etw. als Grund für etw. angeben: seinen Standpunkt, ein Urteil b.; er begründete seinen Verzicht mit Erschöpfung (Lenz, Brot 112); das ist durch nichts zu b.; sachlich begründete Zweifel; Bundesstaaten sind als historisch begründete Ausnahmen Übergangserscheinungen (Fraenkel, Staat 62); begründete (berechtigte) Ansprüche; *in etw. begründet sein/liegen, durch etw. begründet sein (seinen Grund in/durch etw. finden, sich von etw. herleiten): das ist in der Natur der Sache begründet; Zwar schwiegen sie alle, doch das lag wahrscheinlich im Wetter begründet (Bastian, Brut 95). 3. in etw. seinen Grund finden, sich aus etw. erklären: Wie begründet sich die Legalität einer Herrschaft? (Fraenkel, Staat 180).
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