Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
beglaubigen
be|glau|bi|gen [zu veraltet glaubig = glaubwürdig]: 1. amtlich, von amtlicher Stelle als richtig, wahr, echt bestätigen: etw. notariell b.; er ließ die Urkunde b.; eine beglaubigte Fotokopie; dieser angebliche Ausspruch ist nicht hinreichend beglaubigt (dokumentiert). 2. (einen diplomatischen Vertreter) in seinem Amt bestätigen, akkreditieren: ein bei einem benachbarten Staat beglaubigter Botschafter.
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