Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
begehen
be|ge|hen [3: mhd. begēn = etw. ins Werk setzen, tun (urspr. von Tätigkeiten, bei denen viel hin u. her gegangen wurde, später beschränkt auf: etw. Schlechtes tun)]: 1. a) auf etw. als Fußgänger gehen: im Winter ist der Weg oft nicht zu b.; Fest zusammengebackener Schutt ist äußerst schlecht zu b. (Eidenschink, Fels 34); eine viel begangene Brücke; b) prüfend abgehen, abschreiten; an etw. prüfend entlanggehen: er hat die Eisenbahnstrecke begangen und die Schäden gemeldet. 2. (geh.) feiern: ein Fest [würdig] b.; wie soll der Geburtstag des Präsidenten begangen werden?; dass das Heilige Christfest mit Weihe, Glanz und Stimmungen begangen ward (Th. Mann, Buddenbrooks 62). 3. (etw. Übles) verüben: eine Indiskretion, eine Dummheit b.; einen Verrat, ein Verbrechen b.; Eine Sünde begeht, wer ein Gebot Gottes freiwillig übertritt (Böll, Haus 91); sie beging Selbstmord (tötete sich selbst); ethisch betrachtet ist die Kernspaltung ein Vergehen mephistophelischen Ausmaßes, begangen an der Menschheit aus folgenblindem Omnipotenzstreben (Woche 28. 2. 97, 1).
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