Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
begeben
be|ge|ben [mhd. begeben, ahd. bigeban = aufgeben; unterlassen]: 1. a) (Papierdt., oft auch geh.) an einen bestimmten Ort, irgendwohin gehen, fahren (häufig verblasst): sich ins Hotel b.; Zu Hause angelangt, begab ich mich im Überzieher auf mein Zimmer (Th. Mann, Krull 57); Begeben Sie sich in die Bibliothek (Hacks, Stücke 272); Er begab sich, nahezu im Laufschritt, zum Café Asch (Kirst, 08/15, 392); er möge nur still, ganz privat sich nach Prag b. (St. Zweig, Fouché 221); Sind Zebras und Löwen es wirklich wert, sich in Lebensgefahr zu b.? (Grzimek, Serengeti 155); sich in Klausur b.; sich auf die Suche b. (zu suchen anfangen); sich zu Bett b. (sich schlafen legen); sich in ärztliche Behandlung b. (sich ärztlich behandeln lassen); b) (geh.) mit etw. beginnen: sich an die Arbeit b. 2. (geh.) sich um etw. bringen, auf etw. verzichten: sich eines Rechts, einer Möglichkeit b.; sich jedes politischen Einflusses b.; Sobald sich der Mensch seiner Herrschaft über die Technik begibt, ... (Menzel, Herren 62); Solcher Empfindungen hatte Hans Castorp sich nun ... fast ganz begeben (Th. Mann, Zauberberg 319). 3. (geh.) geschehen, sich zutragen, ereignen: dann begab sich etw. Erstaunliches; es begab sich, dass ...; Ihm ist weinerlich-glücklich zumut, als habe sich etwas Großes und Wichtiges begeben (Fallada, Mann 206). 4. (Bankw.) Wertpapiere o. Ä. ausgeben, in Umlauf setzen, in den Verkehr bringen, emittieren: Neuseeland beabsichtigt, am schweizerischen Kapitalmarkt eine weitere Anleihe zu b. (NZZ 16. 10. 81, 18).
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