Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
befugen
be|fu|gen [spätmhd. sich bevūgen = eine Befugnis ausüben, zu ↑"Fug"]: jmdm. die Berechtigung, die Macht zu etw. geben, die Genehmigung erteilen, etw. zu tun: jmdn. [zu etw.] b.; Das darf ich nur, wenn mich der Herr Kapitän dazu befugt (Konsalik, Promenadendeck 225); doch befugten sie (= die Minister) mich schließlich, mich mit der Sache nochmals zu befassen (Niekisch, Leben 60); eine ... Schicht rechtlich freier, zur aktiven Teilnahme am Prozess der politischen Willensbildung befugter ... Personen (Fraenkel, Staat 65); er ist befugt, das Lager zu betreten; zu diesem Vorgehen war er nicht befugt.
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