Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
beeidigen
be|ei|di|gen : 1. (geh.) beeiden: er beeidigte seine Aussage. 2. (österr. Amtsspr., sonst veraltet) unter Eid nehmen, vereidigen : Was für den beeidigten Zeugen gilt, gilt auch für den beeidigten Sachverständigen (Mostar, Unschuldig 9).
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