Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
beeiden
be|ei|den : durch einen Eid bekräftigen, beschwören: eine Aussage vor Gericht b.; Zeugen haben die Nitribitt am Mittag des 29. Oktober zum letzten Mal getroffen, andere beeiden, sie noch am Tage darauf gesehen zu haben (Noack, Prozesse 27); alle Anschuldigungen müssen durch beeidete Zeugenaussagen vor Gericht erwiesen werden (Prodöhl, Tod 227).
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