Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
bedingt
be|dịngt : nicht uneingeschränkt, nur mit Einschränkung[en]: eine -e Erlaubnis; -er Straferlass (Rechtsspr.; Straferlass unter der Voraussetzung einwandfreier Führung während der Bewährungsfrist); er wurde zu zwei Monaten Gefängnis b. (österr., schweiz.; auf Bewährung) verurteilt; etw. nur b. gutheißen; b. tauglich, geeignet, richtig, gültig; ∙ er weiß so glatt und so b. (mit Einschränkungen, Vorbehalten) zu sprechen, dass sein Lob erst recht zum Tadel wird (Goethe, Torquato Tasso IV, 2).
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