Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
beauftragen
be|auf|tra|gen : jmdm. einen Auftrag erteilen; befehlen, etw. Bestimmtes zu tun: jmdn. mit etw. b.; man hat mich beauftragt, die Konferenz vorzubereiten; der Rechtsanwalt ist beauftragt, meine Interessen wahrzunehmen; Mit dem Vollzug der Strafe wurde der Kanton Bern beauftragt (Bund 11. 10. 83, 1).
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