Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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bannen
bạn|nen [mhd. bannen = ↑"bannen" (1), (unter Strafandrohung) ge- od. verbieten, ahd. bannan = gebieten, befehlen; vor Gericht fordern, urspr. = sprechen; seit dem 15. Jh. als Abl. von ↑"Bann" empfunden u. sw. V.]: 1. (im MA.) über jmdn. den ↑"Bann" (1) aussprechen: der Papst bannte den Kaiser. 2. (geh.) a) durch ↑"Bann" (2) [irgendwo] festhalten: das Ereignis bannte die Zuschauer [auf ihre Plätze]; jmdn., etw. [wie] gebannt anstarren; Ü ein historisches Geschehen auf die Leinwand b. (es malen od. filmen); Musikalische Kostproben auf Tonbandrollen b. und an Jugendhäuser schicken (ran 2, 1980, 14); b) jmdn., etw. durch magische Kraft vertreiben: der Zauberer versuchte den bösen Geist zu b.; Ü Esther ..., die er, zu seiner Qual, aus seinem Bewusstsein zu b. nie völlig imstande gewesen ist (Heym, Schwarzenberg 257); Die Gefahr war gebannt (abgewendet), und nun spielte nur noch eine Mannschaft (Kicker 6, 1982, 45).
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