Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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Bürgschaft
Bụ̈rg|schaft, die; -, -en [mhd. bürgeschaft]: 1. (Rechtsspr.) Vertrag, durch den sich ein Bürge verpflichtet, für die Verbindlichkeiten eines Dritten gegenüber dessen Gläubiger einzustehen: eine B. übernehmen. 2. Garantie, Gewähr: für jmdn., etw. B. leisten. 3. Betrag, mit dem gebürgt (2) wird: eine hohe B. [von 150 000 Mark].
Bụ̈rg|schaft, die; -, -en [mhd. bürgeschaft]: 1. (Rechtsspr.) Vertrag, durch den sich ein Bürge verpflichtet, für die Verbindlichkeiten eines Dritten gegenüber dessen Gläubiger einzustehen: eine B. übernehmen. 2. Garantie, Gewähr: für jmdn., etw. B. leisten. 3. Betrag, mit dem gebürgt (2) wird: eine hohe B. [von 150 000 Mark].