Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
Bürgerrecht
Bụ̈r|ger|recht, das : jmdm. als Staatsbürger od. Gemeindemitglied zustehendes Recht: jmdm. das B./die -e verleihen; Ü als dass es (= das Gefühl) Eigenschaften besitze, die auch schon anderswo B. in der Natur haben (Musil, Mann 1281).
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