Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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Bürge
Bụ̈r|ge, der; -n, -n [mhd. bürge, ahd. burgeo, zu ↑"borgen", urspr. = jmd., der für Verliehenes bürgt]: 1. a) jmd., der für jmdn., etw. bürgt (1 a): du bist mir B. für deinen Bruder, für die zuverlässige Ausführung der Arbeit; der Mann ... war hier der B. für die Konsequenz auch im Wahnsinn (Plievier, Stalingrad 333); b) etw., was für etw. bürgt, Gewähr bietet: der Name der Firma ist B. für Qualität. 2. (Rechtsspr.) jmd., der gegenüber einem Gläubiger für die Verbindlichkeiten eines Dritten einsteht: er braucht für seinen Kredit zwei -n.
Bụ̈r|ge, der; -n, -n [mhd. bürge, ahd. burgeo, zu ↑"borgen", urspr. = jmd., der für Verliehenes bürgt]: 1. a) jmd., der für jmdn., etw. bürgt (1 a): du bist mir B. für deinen Bruder, für die zuverlässige Ausführung der Arbeit; der Mann ... war hier der B. für die Konsequenz auch im Wahnsinn (Plievier, Stalingrad 333); b) etw., was für etw. bürgt, Gewähr bietet: der Name der Firma ist B. für Qualität. 2. (Rechtsspr.) jmd., der gegenüber einem Gläubiger für die Verbindlichkeiten eines Dritten einsteht: er braucht für seinen Kredit zwei -n.