Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
Bund
1Bụnd, der; -[e]s, Bünde [mhd. bunt, eigtl. = Bindendes, Gebundenes, zu ↑"binden"]: 1. a) Vereinigung [zu gemeinsamem Handeln]: der B. der Steuerzahler; ein B. zwischen drei Staaten; einen B. schließen, lösen; einem B. angehören, beitreten; Ü der Dritte im -e (der dritte Teilnehmer; nach Schiller, Die Bürgschaft); Stille und Kälte im festen B. (Strauß, Niemand 216); *der Alte, der Neue B. (christl. Rel.; das Alte, Neue Testament); den B. der Ehe eingehen, den B. fürs Leben schließen (geh.; heiraten); mit jmdm. im -e sein/stehen (mit jmdm. verbündet sein); b) der föderative Gesamtstaat (im Gegensatz zu den Ländern): der B. und die Länder; Die Abgeordnete ... bescheinigte dem B., er nähme den Umweltschutz „verdammt ernst“ (natur 4, 1987, 18); In Graz wurde der „Verein Steirische Eisenstraße“ konstituiert ... Dem Verein gehören der B., das Land und die Gemeinden entlang der Eisenstraße an (Oberösterr. Nachrichten 10. 3. 87, 8); c) (ugs.) kurz für ↑"Bundeswehr": er ist beim B. (macht seinen Wehrdienst bei der Bundeswehr). 2. Einfassung eines Rocks, einer Hose in der Taille durch einen festen Stoffstreifen od. ein Gurtband: den B. [der Hose] öffnen, weiter machen; die Hose am B. weiter machen. 3. Querleiste auf dem Griffbrett von Zupfinstrumenten: einen Ton auf dem ersten B. greifen.————————
2Bụnd, das; -[e]s, -e [mhd. bunt, eigtl. = Gebundenes]: etw., was [in bestimmter Menge od. Anzahl] zu einem Bündel zusammengebunden ist: ein B. Radieschen; fünf -[e] Stroh.
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