Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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Brief
Brief, der; -[e]s, -e [mhd., ahd. brief < spätlat. breve, ↑"Breve"]: 1. schriftliche, in einem [verschlossenen] Umschlag übersandte Mitteilung: ein langer, handgeschriebener, persönlicher, privater, dienstlicher, anonymer B.; der B. ging verloren; unsere -e haben sich gekreuzt; einen B. schreiben, frankieren, einwerfen, öffnen, als/per Einschreiben schicken, erhalten, bekommen; sie beantwortete seine -e nicht; mit jmdm. -e wechseln; ein B. an die Eltern, von zu Hause, zum Geburtstag; *blauer B. (ugs.; 1. Kündigungsschreiben. 2. Mitteilung der Schule an die Eltern über die gefährdete Versetzung ihres Kindes; nach dem blauen Umschlag des Briefs, in dem [seit 1870] einem Offizier der Abschied mitgeteilt wurde); offener B. (in der Presse veröffentlichter Brief an eine prominente Persönlichkeit od. Institution, in dem ein die Allgemeinheit angehendes Problem aufgeworfen, eine Kritik ausgesprochen wird o. Ä.); jmdm. B. und Siegel [auf etw.] geben (jmdm. etw. fest zusichern; ein Brief in der urspr. Bedeutung der Rechtssprache „offizielle schriftliche Mitteilung, Urkunde“ wurde erst durch das Siegel voll rechtsgültig): ich gebe Ihnen [darauf] B. und Siegel, dass ...; Und Gorleben, da gebe ich Ihnen B. und Siegel, ist noch lange nicht gebaut (Spiegel 43, 1978, 36). 2. (Börsenw.) kurz für ↑"Briefkurs"; Abk.: B. ∙ 3. Urkunde: Ich hatte einen alten Patron, der besaß Pergamente und -e, von uralten Stiftungen, Kontrakte und Gerechtigkeiten (Goethe, Egmont II).
Brief, der; -[e]s, -e [mhd., ahd. brief < spätlat. breve, ↑"Breve"]: 1. schriftliche, in einem [verschlossenen] Umschlag übersandte Mitteilung: ein langer, handgeschriebener, persönlicher, privater, dienstlicher, anonymer B.; der B. ging verloren; unsere -e haben sich gekreuzt; einen B. schreiben, frankieren, einwerfen, öffnen, als/per Einschreiben schicken, erhalten, bekommen; sie beantwortete seine -e nicht; mit jmdm. -e wechseln; ein B. an die Eltern, von zu Hause, zum Geburtstag; *blauer B. (ugs.; 1. Kündigungsschreiben. 2. Mitteilung der Schule an die Eltern über die gefährdete Versetzung ihres Kindes; nach dem blauen Umschlag des Briefs, in dem [seit 1870] einem Offizier der Abschied mitgeteilt wurde); offener B. (in der Presse veröffentlichter Brief an eine prominente Persönlichkeit od. Institution, in dem ein die Allgemeinheit angehendes Problem aufgeworfen, eine Kritik ausgesprochen wird o. Ä.); jmdm. B. und Siegel [auf etw.] geben (jmdm. etw. fest zusichern; ein Brief in der urspr. Bedeutung der Rechtssprache „offizielle schriftliche Mitteilung, Urkunde“ wurde erst durch das Siegel voll rechtsgültig): ich gebe Ihnen [darauf] B. und Siegel, dass ...; Und Gorleben, da gebe ich Ihnen B. und Siegel, ist noch lange nicht gebaut (Spiegel 43, 1978, 36). 2. (Börsenw.) kurz für ↑"Briefkurs"; Abk.: B. ∙ 3. Urkunde: Ich hatte einen alten Patron, der besaß Pergamente und -e, von uralten Stiftungen, Kontrakte und Gerechtigkeiten (Goethe, Egmont II).