Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
Brennrecht
Brẹnn|recht, das: Recht zu ↑"brennen" (6 c): So erhält auch heute nur derjenige ein B., der einen landwirtschaftlichen Betrieb unterhält, bei dem brennbares Material anfällt (Rheinpfalz 19. 1. 87, 8).
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