Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
Bezugsschein
Be|zugs|schein, Bezugschein, der: Bescheinigung, die zum Kauf bewirtschafteter Waren berechtigt: bei der Ausgabestelle für Kleiderkarten gab es -e für Trauerkleidung (Grass, Hundejahre 339); etw. auf, durch B. bekommen.
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