Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
Bezug
Be|zug, der; -[e]s, Bezüge [vgl. mhd. bezoc = Unterfutter]: 1. a) etw., womit etw. bezogen, überzogen wird; Überzug: der B. des Kissens, der Polstermöbel; die Bezüge wechseln; b) etw. (Saiten, Bogenhaare), womit etw. bespannt wird; Bespannung: den B. einer Geige, des Bogens erneuern. 2. das Beziehen (3) durch Kauf, Erwerb: der B. von Zeitschriften; der B. von Waren aus dem Ausland unterliegt den Zollbestimmungen. 3. Gehalt, Einkommen: Die OKA-Chefs sollten künftig nur mehr 14 Bezüge erhalten. Noch vor wenigen Jahren waren 17 Gehälter Usus gewesen (Wochenpresse 13, 1984, 25); Fremuth selbst bestätigt, dass sein eigener B. ... „durchaus angemessen“ ist (profil 26. 3. 84, 31). 4. "Beziehung" (2), Zusammenhang; sachliche Verbindung, Verknüpftheit: etw. hat B. auf jmdn., etw.; den B. zu etw. herstellen; Spielen aber ist ... ein soziale Bezüge herstellender Vorgang (Saarbr. Zeitung 19. 12. 79, 17); Es war auch nicht so, dass der Name urplötzlich und ohne jeden B. fiel (Weber, Tote 177); *B. nehmen auf etw. (Amtsspr., Kaufmannsspr.; sich auf etw. beziehen): wir nehmen B., B. nehmend auf unser Schreiben vom ...; in B. auf jmdn., etw. (was jmdn., etw. betrifft, angeht; bezüglich, hinsichtlich): in B. auf den neuen Mitarbeiter hat sie nichts in Erfahrung bringen können; Modelle mit Dieselmotoren, welche den verschärften Vorschriften in B. auf Lärm und Abgas Rechnung tragen (NZZ 12. 10. 85, 30); mit/unter B. auf etw. (Amtsspr., Kaufmannsspr.; Bezug nehmend auf etw.).
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