Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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Bewährungszeit
Be|wäh|rungs|zeit, die: a) Zeitraum, in dem sich jmd., etw. ↑"bewähren" (1) soll: Danach erhielten alle Angestellten ab Vergütungsgruppe II BAT nach einer vierjährigen B. im Verbandsdienst eine Versorgung (Handelsblatt 31. 7. 96, 14); Für Demoskopen sind Wahlzeiten -en, Imagezeiten. Da steht öffentlich nachprüfbar die Zuverlässigkeit auf dem Stand (Tagesspiegel 29. 9. 98, 9); b) (Rechtsspr.) ↑"Bewährungsfrist" (a): Am 7. Juni dieses Jahres erließ ihm das Amtsgericht Bingen die Strafe, nachdem seine B. abgelaufen war (Spiegel 30, 1993, 29).
Be|wäh|rungs|zeit, die: a) Zeitraum, in dem sich jmd., etw. ↑"bewähren" (1) soll: Danach erhielten alle Angestellten ab Vergütungsgruppe II BAT nach einer vierjährigen B. im Verbandsdienst eine Versorgung (Handelsblatt 31. 7. 96, 14); Für Demoskopen sind Wahlzeiten -en, Imagezeiten. Da steht öffentlich nachprüfbar die Zuverlässigkeit auf dem Stand (Tagesspiegel 29. 9. 98, 9); b) (Rechtsspr.) ↑"Bewährungsfrist" (a): Am 7. Juni dieses Jahres erließ ihm das Amtsgericht Bingen die Strafe, nachdem seine B. abgelaufen war (Spiegel 30, 1993, 29).