Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
$
&
-
1
5
A
[B]
C
D
E
F
G
H
I
J
K
L
M
N
O
P
Q
R
S
T
U
V
W
X
Y
Z
`
£
¥
Œ
Α
Β
Γ
Δ
Ε
Ζ
Η
Θ
Ι
Κ
Λ
Μ
Ν
Ξ
Π
Ρ
Σ
Τ
Ϋ
Χ
Ω
Bewährungsfrist
Be|wäh|rungs|frist, die: a) (Rechtsspr.) Frist, in der sich ein Verurteilter zum Zweck des endgültigen Straferlasses bewähren soll: Die Vollstreckung wurde vom 31. 3. 1993 mit einer B. von fünf Jahren ausgesetzt (SZ 25. 8. 98, 3); b) ↑"Bewährungszeit" (a): Telekom-Chef Sommer erhielt zunächst noch eine B. (Tagesspiegel 14. 11. 98, 17).
Be|wäh|rungs|frist, die: a) (Rechtsspr.) Frist, in der sich ein Verurteilter zum Zweck des endgültigen Straferlasses bewähren soll: Die Vollstreckung wurde vom 31. 3. 1993 mit einer B. von fünf Jahren ausgesetzt (SZ 25. 8. 98, 3); b) ↑"Bewährungszeit" (a): Telekom-Chef Sommer erhielt zunächst noch eine B. (Tagesspiegel 14. 11. 98, 17).