Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
Bewährungsfrist
Be|wäh|rungs|frist, die: a) (Rechtsspr.) Frist, in der sich ein Verurteilter zum Zweck des endgültigen Straferlasses bewähren soll: Die Vollstreckung wurde vom 31. 3. 1993 mit einer B. von fünf Jahren ausgesetzt (SZ 25. 8. 98, 3); b) "Bewährungszeit" (a): Telekom-Chef Sommer erhielt zunächst noch eine B. (Tagesspiegel 14. 11. 98, 17).
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