Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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Bewährung
Be|wäh|rung, die; -, -en: a) das Sichbewähren: eine Möglichkeit zur B. erhalten; Voraussetzung für die Entsendung nach Libyen ist eine mindestens halbjährige B. auf unseren Baustellen (Augsburger Allgemeine 29./30. 4. 78, XXII); b) (Rechtsspr.) das Sichbewähren eines Verurteilten durch die Erfüllung der Voraussetzungen für einen im Urteil vorgesehenen Straferlass während einer vom Gericht festgesetzten Bewährungsfrist: die Strafe wurde zur B. ausgesetzt; Zwei Jahre mit B. (Strafaussetzung zur Bewährung) fordert die Staatsanwältin, um zwei Jahre mit B. bittet auch die Verteidigerin. Zwei Jahre ohne B. urteilt kurze Zeit später das Schöffengericht im Amtsgericht Tiergarten (Tagesspiegel 11. 3. 98, 12).
Be|wäh|rung, die; -, -en: a) das Sichbewähren: eine Möglichkeit zur B. erhalten; Voraussetzung für die Entsendung nach Libyen ist eine mindestens halbjährige B. auf unseren Baustellen (Augsburger Allgemeine 29./30. 4. 78, XXII); b) (Rechtsspr.) das Sichbewähren eines Verurteilten durch die Erfüllung der Voraussetzungen für einen im Urteil vorgesehenen Straferlass während einer vom Gericht festgesetzten Bewährungsfrist: die Strafe wurde zur B. ausgesetzt; Zwei Jahre mit B. (Strafaussetzung zur Bewährung) fordert die Staatsanwältin, um zwei Jahre mit B. bittet auch die Verteidigerin. Zwei Jahre ohne B. urteilt kurze Zeit später das Schöffengericht im Amtsgericht Tiergarten (Tagesspiegel 11. 3. 98, 12).