Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
Beurkundung
Be|ur|kun|dung, die; -, -en: a) das Beurkunden: Nach der B. des Gesellschaftsvertrages muss der Geschäftsführer der GmbH ... (MM 2./3. 9. 67, 44); b) urkundlicher Beweis: Der Prozess gegen Weißgerber ... stützte sich ausschließlich auf die Protokolle und -en aus der DDR (SZ 22. 10. 85, 6).
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