Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
Betriebskollektivvertrag
Be|triebs|kol|lek|tiv|ver|trag, der (DDR): jährlich abgeschlossener Vertrag zwischen Betriebsleitung u. Betriebsgewerkschaftsleitung eines volkseigenen Betriebs über die beiderseitigen Rechte u. Pflichten.
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