Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
Bestechung
Be|stẹ|chung, die; -, -en: das Bestechen (1): sich der B. schuldig machen; In Indien geschieht viel mit B., dann geht der Stimmenkauf wieder los (Fichte, Wolli 498); aktive B. (Rechtsspr.; Angebot von Bestechungsgeldern o. Ä. an eine Person [im öffentlichen Dienst], um sie zu einer die Amts- od. Dienstpflicht verletzenden, für den Bestechenden vorteilhaften Handlung od. Unterlassung zu bewegen); passive B. (Rechtsspr.; Annahme von Bestechungsgeldern o. Ä. im Zusammenhang mit einer Amtshandlung).
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