Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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Besitzstand
Be|sịtz|stand, der: ↑"Stand" (4 a) dessen, was jmd., bes. ein Lohnabhängiger, im Hinblick auf die Höhe des Gehalts, der sozialen Leistungen o. Ä. erreicht hat: den B. wahren; Nun gibt es sicher kein besonderes Recht auf Urlaubsfreuden, aber sie gehören doch in etwa zum sozialen B. in diesem Lande (Saarbr. Zeitung 27. 6. 80, 2); Anstatt das Notwendige einzusehen, werden mit rattenhafter Verbissenheit überholte Besitzstände verteidigt (FR 16. 12. 96, 20); Ü Eine Aufgabe sozialliberaler Besitzstände verlangt die Union auch im Scheidungsrecht (Spiegel 11, 1983, 21).
Be|sịtz|stand, der: ↑"Stand" (4 a) dessen, was jmd., bes. ein Lohnabhängiger, im Hinblick auf die Höhe des Gehalts, der sozialen Leistungen o. Ä. erreicht hat: den B. wahren; Nun gibt es sicher kein besonderes Recht auf Urlaubsfreuden, aber sie gehören doch in etwa zum sozialen B. in diesem Lande (Saarbr. Zeitung 27. 6. 80, 2); Anstatt das Notwendige einzusehen, werden mit rattenhafter Verbissenheit überholte Besitzstände verteidigt (FR 16. 12. 96, 20); Ü Eine Aufgabe sozialliberaler Besitzstände verlangt die Union auch im Scheidungsrecht (Spiegel 11, 1983, 21).