Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
Besitz
Be|sịtz, der; -es [im 15. Jh. für mhd. beseʒ]: a) (materielle) Güter, die jmd. geerbt od. erworben hat, sodass er darüber verfügen kann (im allgemeinen Sprachgebrauch meist gleichbed. mit „Eigentum“ gebraucht, juristisch davon unterschieden als „das, worüber jmd. die tatsächliche (nicht unbedingt aber die rechtliche) Herrschaft hat“): privater, staatlicher B.; seinen B. vergrößern, verlieren; der Neid, der da aus euch Sozis redet ... Ihr wollt allen Leuten den angestammten B. wegnehmen und unter euch verteilen (Kühn, Zeit 279); nach B. streben; ein Konzern in amerikanischem B.; etw. kommt in jmds. B., geht in jmds. B. über; etw. in seinen B. bringen; Ü die Klassiker gehören heute nicht mehr zum geistigen B. (zu den verfügbaren Kenntnissen) der Jugend; b) etw., was jmdm. gehört: die paar Sachen sind mein ganzer B.; das ist ein Stück aus ihrem persönlichen B.; c) das Besitzen; Zustand des Besitzens: unerlaubter B. von Waffen wird bestraft; Im Mittelalter war die Eheerlaubnis an den B. eines Hofes oder einer ... Handwerksstelle geknüpft (Gruhl, Planet 180); im B. von etw. sein (etw. besitzen); etw. in B. haben (etw. besitzen); etw. in B. nehmen, von etw. B. ergreifen (etw. an sich nehmen, sich einer Sache bemächtigen); sie hat einen Besitz ergreifenden Charakter; Ü Traurigkeit, ein Gefühl der Leere ergriff B. von ihm; im vollen B. seiner Kräfte sein; d) (veraltend) Land-, Grundbesitz; Landgut: sich auf seinen B. zurückziehen; einen verwahrlosten B. in eine Musterwirtschaft verwandeln.
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: Besitz