Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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Beschluss
Be|schlụss, der; -es, Beschlüsse [mhd. besluʒʒ = Ab-, Verschluss; Ende; die heutige Bed. seit dem 15. Jh.]: 1. [gemeinsam festgelegte] Entscheidung; Ergebnis einer Beratung: der B. des Gerichts, des Gemeinderats; Die Tagesordnung hat nur einen Punkt. B. über einen Wettbewerb (Hacks, Stücke 330); Das Land Bayern hatte durch B. vom 20. Mai 1949 das Grundgesetz abgelehnt (Fraenkel, Staat 335); einen B. ausführen, verwirklichen, in die Tat umsetzen; einen B. fassen (beschließen); auf, laut B. der Direktion; einen Antrag zum B. erheben (über einen Antrag positiv abstimmen u. einen ihm genau entsprechenden Beschluss fassen). 2. (veraltend) Ende, Abschluss: den B. des Festzugs bildete eine Trachtengruppe; zum B. spielt er eine eigene Komposition. ∙ 3. ↑"Verschluss" (2): Die Kasse ist unter meinem B. (Goethe, Wahlverwandtschaften I, 6); der Garten ... in sorgfältigem B. gehalten ward (Kleist, Kohlhaas 103).
Be|schlụss, der; -es, Beschlüsse [mhd. besluʒʒ = Ab-, Verschluss; Ende; die heutige Bed. seit dem 15. Jh.]: 1. [gemeinsam festgelegte] Entscheidung; Ergebnis einer Beratung: der B. des Gerichts, des Gemeinderats; Die Tagesordnung hat nur einen Punkt. B. über einen Wettbewerb (Hacks, Stücke 330); Das Land Bayern hatte durch B. vom 20. Mai 1949 das Grundgesetz abgelehnt (Fraenkel, Staat 335); einen B. ausführen, verwirklichen, in die Tat umsetzen; einen B. fassen (beschließen); auf, laut B. der Direktion; einen Antrag zum B. erheben (über einen Antrag positiv abstimmen u. einen ihm genau entsprechenden Beschluss fassen). 2.