Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
Bescheid
Be|scheid, der; -[e]s, -e [rückgeb. aus 1"bescheiden" (4)]: a) [amtliche, verbindliche] Auskunft bestimmten Inhalts über jmdn., etw.: B. [über etw.] geben, erwarten; sie werde binnen zwei Monaten über das Wiederaufnahmeverfahren endgültigen B. haben (Feuchtwanger, Erfolg 587); Ich bin mindestens in fünf Büros gewesen. Dann kam ein telefonischer B. (Hasenclever, Die Rechtlosen 415); dann schlagen wir unseren Lenin auf; hier finden wir immer zuverlässigen B. (Niekisch, Leben 226); er hat keinen B. hinterlassen; *B. wissen (1. von etw. Kenntnis haben, unterrichtet sein: du kannst ruhig kommen, Vater weiß B. 2. sich auskennen; etw. gut kennen: In der Literatur wusste er überraschend gut B. [Niekisch, Leben 309]); jmdm. B. sagen (1. jmdn. benachrichtigen, von etw. unterrichten: du sagst jetzt Walter B., er soll sich noch ein bisschen gedulden [Schnurre, Bart 35]; Ich gehe in die Baracke und sage Tjaden B., damit er verschwindet [Remarque, Westen 68]. 2. ugs.; eine Beanstandung o. Ä. in sehr deutlicher Form [bei dem dafür Verantwortlichen] vorbringen); jmdm. B. stoßen (ugs.; seine Empörung über etw. in entsprechend scharfem Ton [dem dafür Verantwortlichen gegenüber] zum Ausdruck bringen): Wenn ich mich zum Schlechten verändere, dann stoßt mir gehörig B. (Hörzu 3, 1988, 24); ... die Männer riskieren, es hört ja sonst keiner zu, eine dicke Lippe: Den Politikern mal richtig B. stoßen - das tut gut und entlastet (FAZ 7. 12. 95, 37); jmdm. B. tun (geh.; jmds. Zutrunk erwidern): „Dann also Prost!“ - wobei er sein Glas hob. Aber niemand tat ihm B. (K. Mann, Vulkan 39); b) Entscheidung [über einen Antrag]; behördliche Stellungnahme: der B. geht Ihnen schriftlich zu; den B. der Krankenkasse, des Finanzamtes abwarten.
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