Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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Berufung
Be|ru|fung, die; -, -en: 1. a) Angebot für ein [wissenschaftliches, künstlerisches, politisches] Amt: eine B. auf den Lehrstuhl, an das Theater erhalten; die B. annehmen, ablehnen; seine B. als Erster Vorsitzender; b) (veraltet) das Zusammenrufen: die B. der Stände, des Reichstages. 2. besondere Befähigung, die jmd. als Auftrag in sich fühlt: die B. zum Künstler; um Mönch zu werden, braucht es eine wirkliche B. von oben (Nigg, Wiederkehr 99). 3. das Sichberufen (2) auf jmdn., etw.: er hat diesen Gedanken unter B. auf Kant entwickelt; unter B. auf die Verträge. 4. (Rechtsspr.) Einspruch gegen ein Urteil: B. gegen ein Urteil einlegen; die B. zurückweisen; in die B. gehen (Berufung einlegen); der Staatsanwalt ... geifernd: „B. wegen zu geringer Bestrafung.“ (Sobota, Minus-Mann 22). 5. (nordd.) Tadel, Verweis: eine B. wegen schlechten Betragens.
Be|ru|fung, die; -, -en: 1. a) Angebot für ein [wissenschaftliches, künstlerisches, politisches] Amt: eine B. auf den Lehrstuhl, an das Theater erhalten; die B. annehmen, ablehnen; seine B. als Erster Vorsitzender; b) (veraltet) das Zusammenrufen: die B. der Stände, des Reichstages. 2. besondere Befähigung, die jmd. als Auftrag in sich fühlt: die B. zum Künstler; um Mönch zu werden, braucht es eine wirkliche B. von oben (Nigg, Wiederkehr 99). 3. das Sichberufen (2) auf jmdn., etw.: er hat diesen Gedanken unter B. auf Kant entwickelt; unter B. auf die Verträge. 4. (Rechtsspr.) Einspruch gegen ein Urteil: B. gegen ein Urteil einlegen; die B. zurückweisen; in die B. gehen (Berufung einlegen); der Staatsanwalt ... geifernd: „B. wegen zu geringer Bestrafung.“ (Sobota, Minus-Mann 22). 5. (nordd.) Tadel, Verweis: eine B. wegen schlechten Betragens.