Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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Berufsverbot
Be|rufs|ver|bot, das: 1. (als Strafe od. als Schutzmaßnahme) amtlich ausgesprochenes Verbot, eine bestimmte berufliche Tätigkeit auszuüben: Realistischerweise wird sie indes nach England reisen, denn die irische Ärztekammer droht jedem, der eine Schwangerschaft abbricht, mit B. (Tagesspiegel 1. 12.97, 32). 2. aus politischen Gründen offiziell ausgesprochenes Verbot, einen bestimmten Beruf (bes. im öffentlichen Dienst) auszuüben: der Radikalenerlass der Ministerpräsidenten, abgekürzt auch B. genannt (Spiegel 52, 1975, 158); 1939 hatten ihm die Nationalsozialisten B. erteilt (Tagesspiegel 17. 8. 98, 23).
Be|rufs|ver|bot, das: 1. (als Strafe od. als Schutzmaßnahme) amtlich ausgesprochenes Verbot, eine bestimmte berufliche Tätigkeit auszuüben: Realistischerweise wird sie indes nach England reisen, denn die irische Ärztekammer droht jedem, der eine Schwangerschaft abbricht, mit B. (Tagesspiegel 1. 12.97, 32). 2. aus politischen Gründen offiziell ausgesprochenes Verbot, einen bestimmten Beruf (bes. im öffentlichen Dienst) auszuüben: der Radikalenerlass der Ministerpräsidenten, abgekürzt auch B. genannt (Spiegel 52, 1975, 158); 1939 hatten ihm die Nationalsozialisten B. erteilt (Tagesspiegel 17. 8. 98, 23).