Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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Beratervertrag
Be|ra|ter|ver|trag, der (Wirtsch.): Vertrag, durch den sich jmd. verpflichtet, seine Erfahrung, seine Kenntnisse auf einem bestimmten Gebiet einem Unternehmen o. Ä. gegen Honorar zur Verfügung zu stellen: So habe der Firmenmiteigentümer, entgegen öffentlichen Beteuerungen, auch nach seinem offiziellen Ausscheiden aus der Geschäftsführung per B. in der Weinfirma weiter mitgemischt (Wochenpost 13, 1990, 10).
Be|ra|ter|ver|trag, der (Wirtsch.): Vertrag, durch den sich jmd. verpflichtet, seine Erfahrung, seine Kenntnisse auf einem bestimmten Gebiet einem Unternehmen o. Ä. gegen Honorar zur Verfügung zu stellen: So habe der Firmenmiteigentümer, entgegen öffentlichen Beteuerungen, auch nach seinem offiziellen Ausscheiden aus der Geschäftsführung per B. in der Weinfirma weiter mitgemischt (Wochenpost 13, 1990, 10).