Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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Bei|trag, der; -[e]s, Beiträge: 1. [regelmäßig] zu zahlender Betrag an einen Verein, eine Organisation, Versicherung u. a.: den vollen B. zahlen, entrichten; Beiträge kassieren, einziehen; jmdn. zu einem finanziellen B. veranlassen; Die Finanzierung der Sozialversicherung erfolgt zum überwiegenden Teil aus Beiträgen, die je zur Hälfte von den Arbeitnehmern und den Arbeitgebern getragen werden (Fraenkel, Staat 316). 2. Mitwirkung; Arbeit, Leistung als Anteil, mit dem sich jmd. bei der Gestaltung, Verwirklichung von etw. beteiligt: was wohl der B. unserer Seite zur Lösung der Deutschlandfrage sein könnte (Dönhoff, Ära 153); einen B. für die Zukunft leisten; für diesen bedeutsamen B. zur modernen Wissenschaft wurde der Gelehrte mit dem Nobelpreis ausgezeichnet. 3. a) Aufsatz, Artikel in einer Zeitung, Zeitschrift od. in einem Sammelband verschiedener Autoren: regelmäßig [sprachwissenschaftliche] Beiträge in einer Zeitschrift veröffentlichen; Einige verfassten die Beiträge aus eigener Initiative (Leonhard, Revolution 253); b) in sich abgeschlossener Teil, einzelne Darbietung des Rundfunk- od. Fernsehprogramms: ein B. des Hessischen Rundfunks.
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