Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
Beistand
Bei|stand, der; -[e]s, Beistände [spätmhd. bīstant = Hilfeleistung]: 1. (geh.) Hilfe, Unterstützung: jmdm. [ärztlichen] B. leisten; auf offenem Markte gibt er dem Kinde ohne kirchlichen B. Taufe und Namen (St. Zweig, Fouché 30); Weshalb hatte man diesen Bauernknecht ohne den B. eines Geistlichen hingerichtet? (Strittmatter, Wundertäter 390); Um die zu erwartenden Prozesse durchzufechten, hätte der junge Erfinder eines starken finanziellen -s bedurft (Menzel, Herren 89); Ich suchte bei meinem Vater B. (Kempowski, Immer 165); jmdn. um B. bitten. 2. (Rechtsspr.) Rechtshelfer, Beauftragter vom Vormundschaftsgericht, Helfer bei einem Prozess: Mein Mann nahm an, er werde zur Gerichtsverhandlung geholt als B. für Hanselmann (Noack, Prozesse 95). 3. (österr. veraltend) Trauzeuge.
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