Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
Beilage
Bei|la|ge, die; -, -n: 1. das Beilegen (1): eine Anfrage unter B. von Rückporto erhalten; Verstöße gegen die Postordnung durch B. nicht genehmigter Werbedrucksachen (Börsenblatt 92, 1970, 2 536). 2. etw., was einer Zeitung oder Zeitschrift beigelegt ist: die Wochenendausgaben der größeren Zeitungen haben immer viele -n. 3. Kartoffeln, Gemüse, Salat u. Ä., die zu einem Fleischgericht gereicht werden: Zwei Schnitzel mit B.! Drei Bier! (Jaeger, Freudenhaus 115); kräftiges Mahl ..., bestehend aus einer Fischsuppe, einem guten Beefsteak mit -n, Käse und Obst (Th. Mann, Krull 191). 4. (österr., schweiz.) Anlage zu einem Brief, einem Schriftsatz: Olah selbst habe den Entwurf als B. zu einem Beweisantrag beigebracht (Presse 11. 2. 69). 5. (Technik) Unterlage, [verkleinerte] Einlage zum Ausformen von Blech.
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