Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
Beiladung
Bei|la|dung, die; -, -en: 1. a) das Beiladen (1): Die B. von Möbeln; b) etw., was zu der eigentlichen Ladung geladen wird: das Schiff hat meist -en. 2. (Rechtsspr.) a) das Beiladen (2): auf Antrag erfolgten mehrere -en; b) Schriftstück, durch das jmd. beigeladen (2) wird: die B. ist Ihnen bereits zugegangen.
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