Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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Beihilfe
Bei|hil|fe, die; -, -n: 1. [Geld]unterstützung, materielle Hilfe: eine einmalige B. erhalten. 2. (Rechtsspr.) Mithilfe bei der Vorbereitung od. Ausführung einer Straftat: jmdn. wegen B. zum Mord verurteilen; dass wir ... gegen Sie vorgehen müssen - wegen Begünstigung oder wegen B. (Fallada, Herr 92). 3. (veraltend) Hilfe, [geistige] Unterstützung: leistete es der Restauration seiner alten despotischen Landesfürsten B. (Niekisch, Leben 27); ein Kaufmann aus Wien ... hatte sie ... mit B. eines Verbandes zur Bekämpfung des Mädchenhandels aus dem Zwinger entführt (Th. Mann, Krull 138).
Bei|hil|fe, die; -, -n: 1. [Geld]unterstützung, materielle Hilfe: eine einmalige B. erhalten. 2.