Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
Behörde
Be|hör|de, die; -, -n [zu veraltet behören, mhd. behœren = zugehören, eigtl. = Ort, (Amts)stelle, wohin etw. gehört]: a) staatliche, kommunale od. kirchliche Dienststelle, Verwaltungsorgan: staatliche, städtische -n; ihm war schreckhaft eingefallen, dass die ostdeutschen -n gegen den Flugverkehr der Westberliner Besatzungsmächte protestiert hatten (Johnson, Ansichten 133); Trotz der rigorosen Einquartierungen standen die örtlichen -n dem ständigen Strom von Evakuierten völlig machtlos gegenüber (Leonhard, Revolution 112); nur mit ausdrücklicher Genehmigung der vorgesetzten B.; ein Gesuch bei der zuständigen B. einreichen; von B. zu B. laufen; b) Sitz der ↑"Behörde" (a); Amtssitz; Amtsgebäude: die B. befindet sich in der Dantestraße; Auf der B. das Zimmer war noch das gleiche, nur dass ein anderer Mann darin saß (Gaiser, Schlußball 137); ∙ c) Pflicht, Aufgabe, ↑"Amt" (1 b): Raub und Mord zu bestrafen ist Eure höchste B. (Goethe, Reineke Fuchs 10, 451).
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