Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
Befehl
Be|fehl, der; -[e]s, -e [spätmhd. bevel(ch) = Übergabe; Obhut, zu mhd. bevelhen, ↑"befehlen"]: 1. a) mündlich od. schriftlich gegebener Auftrag, der genau befolgt werden muss; Anordnung eines Vorgesetzten, einer höheren Instanz: ein strenger, geheimer B.; Er gab -e, vielerlei, durcheinander, sich widersprechende, schaute amüsiert zu, wie man sie beflissen ausführte (Feuchtwanger, Herzogin 134); jmdm. einen B. geben; einen B. erlassen, befolgen; den B. zum Rückzug erteilen; Er hatte den B. bekommen, einen Menschen durch den Schnee zu tragen (Jahnn, Nacht 103); Der Kommandant kann einen allgemeinen B. schwer rückgängig machen (Hasenclever, Die Rechtlosen 471); den B. verweigern (nicht befolgen); etw. geschieht auf B.; R B. ist B. (einem Befehl muss unbedingt gehorcht werden); Ü die Genugtuung, dem B. ihrer inneren Stimme ... gefolgt zu sein (Musil, Mann 1 550); *zu B.! (Milit.; jawohl, ich werde Ihren Befehl ausführen); b) (EDV) Anweisung an Rechenanlagen zur Ausführung einer bestimmten Operation. 2. Befehlsgewalt, Leitung, Kommando: den B. über eine Einheit haben, führen; er hat den B. über die Festung übernommen; unter jmds. B. stehen.
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