Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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Befangenheit
Be|fạn|gen|heit, die; -: 1. das Befangen-, Gehemmtsein; Verlegenheit: seine B. ablegen, nicht loswerden; Die B., in die mich die Besitzerfamilie Lein beim Abendessen durch ihre nahe Anwesenheit gestürzt hatte, löste sich ... auf (Innerhofer, Schattseite 7). 2. (bes. Rechtsspr.) das Befangen-, Parteiischsein; Voreingenommenheit: einen Zeugen, Richter wegen B. ablehnen; der Antrag der Verteidigung, den Medizinalrat Dr. Braun als Sachverständigen wegen Besorgnis der B. abzulehnen (Spiegel 37, 1966, 42).
Be|fạn|gen|heit, die; -: 1. das Befangen-, Gehemmtsein; Verlegenheit: seine B. ablegen, nicht loswerden; Die B., in die mich die Besitzerfamilie Lein beim Abendessen durch ihre nahe Anwesenheit gestürzt hatte, löste sich ... auf (Innerhofer, Schattseite 7). 2. (bes. Rechtsspr.) das Befangen-, Parteiischsein; Voreingenommenheit: einen Zeugen, Richter wegen B. ablehnen; der Antrag der Verteidigung, den Medizinalrat Dr. Braun als Sachverständigen wegen Besorgnis der B. abzulehnen (Spiegel 37, 1966, 42).