Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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Bedingung
Be|dịn|gung, die; -, -en [im 16. Jh. = rechtliche Abmachung, Vereinbarung]: 1. a) etw., was gefordert u. von dessen Erfüllung etw. anderes abhängig gemacht wird: wie lauten ihre -en?; unsere -en sind nicht erfüllt worden; jmds. -en [nicht] akzeptieren; -en stellen; etw. zur B. machen; b) etw., was zur Verwirklichung von etw. anderem als Voraussetzung notwendig, gegeben, vorhanden sein muss: Die Teilung der Gewalten ist die erste B. einer freien Regierung (Fraenkel, Staat 121); unter keiner B.; unter folgender B.; unter welchen -en? 2. Gegebenheit, die für jmdn., etw. bestimmend ist; [Lebens]umstand: gute, ungünstige -en; die klimatischen, hygienischen -en.
Be|dịn|gung, die; -, -en [im 16. Jh. = rechtliche Abmachung, Vereinbarung]: 1. a) etw., was gefordert u. von dessen Erfüllung etw. anderes abhängig gemacht wird: wie lauten ihre -en?; unsere -en sind nicht erfüllt worden; jmds. -en [nicht] akzeptieren; -en stellen; etw. zur B. machen; b) etw., was zur Verwirklichung von etw. anderem als Voraussetzung notwendig, gegeben, vorhanden sein muss: Die Teilung der Gewalten ist die erste B. einer freien Regierung (Fraenkel, Staat 121); unter keiner B.; unter folgender B.; unter welchen -en? 2.