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Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
Beamte
Be|ạm|te, der; -n, -n "Abgeordnete"> [subst. aus veraltet beamt, Kurzf. von ↑"beamtet"]: jmd., der im öffentlichen Dienst (bei Bund, Land, Gemeinde u. Ä.) od. im Dienst einer Körperschaft des öffentlichen Rechts steht und ein bestimmtes Rechtsverhältnis seinem Dienstherrn gegenüber hat: ein pflichttreuer, kleiner -r; politischer -r (Beamter [z. B. Staatssekretär, Regierungspräsident], der ein Amt bekleidet, bei dessen Ausübung er in fortwährender Übereinstimmung mit der jeweiligen Bundes- od. Landesregierung stehen muss u. der jederzeit [z. B. bei einem Regierungswechsel] in den Ruhestand versetzt werden kann); die höheren -n; sämtliche -n/(auch:) B.; zwei B. erstatteten Bericht; tüchtigem -n/(veraltet:) -m wurde Auszeichnung verliehen; ihm als -n/(neben:) -m; die Ernennung städtischer -r/(veraltend:) -n; Weil aber Langer noch -r auf Probe sei, müsse er ... mit der Entfernung aus dem Schuldienst rechnen (Spiegel 11, 1983, 49).
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