Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
Bann
Bạnn, der; -[e]s [mhd., ahd. ban, zu ↑"bannen"]: 1. (im MA.) Ausschluss od. Ausweisung aus einer [kirchlichen] Gemeinschaft: den B. über jmdn. aussprechen, verhängen; jmdn. mit dem B. belegen; vom B. gelöst werden; Ü Der Sitzungssaal des Stadtrates, der die Verordnung (= ein Rauchverbot) erließ, blieb allerdings von dem B. verschont (Hamburger Morgenpost 25. 5. 83, 3). 2. (geh.) beherrschender Einfluss; magische Kraft, Wirkung, der man sich kaum entziehen kann; Zauber: den B. [des Schweigens] brechen; sich aus dem B. einer Musik lösen; das Spiel hielt ihn in [seinem] B.; in jmds. B. geraten; unter dem B. der Ereignisse stehen; *jmdn. in seinen B. schlagen/ziehen (ganz gefangen nehmen, fesseln): Opfer einer Show, die Millionen in ihren B. zieht (Kicker 82, 1981, 20). 3. (nationalsoz.) Gliederungsbereich innerhalb der Hitlerjugend. 4. [zugewiesener] Bezirk, [abgegrenztes] Gebiet: dann müssten sie Urfehde schwören, auf ihren Schlössern ruhig zu bleiben und nicht aus ihrem B. zu gehen (Goethe, Götz III).
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