Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
Bagatelldelikt
Ba|ga|tẹll|de|likt, das (Rechtsspr.): geringfügige Straftat: Körperverletzung ist nicht mit einem B. wie Beleidigung gleichzusetzen (LVZ 18. 12. 98, 22).
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