Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
$
&
-
1
5
[A]
B
C
D
E
F
G
H
I
J
K
L
M
N
O
P
Q
R
S
T
U
V
W
X
Y
Z
`
£
¥
Œ
Α
Β
Γ
Δ
Ε
Ζ
Η
Θ
Ι
Κ
Λ
Μ
Ν
Ξ
Π
Ρ
Σ
Τ
Ϋ
Χ
Ω
äußern
äu|ßern [mhd. ūʒern (refl.) = aus der Hand, aus dem Besitz geben, verzichten, zu äußer...]: 1. aussprechen, kundtun: seine Meinung, einen Wunsch, [seine] Bedenken ä.; Zweifel [an etw.], sein Befremden [über etw.] ä.; die Ansicht ä., dass ...; es hieß, der Regent habe großen Ärger und Verdruss ... geäußert (A. Kolb, Daphne 176); „Frieden gibt's nicht!“, äußert Albert kurz (Remarque, Westen 60). 2. <ä. + sich> seine Meinung sagen, Stellung nehmen: sich freimütig, anerkennend ä.; sich dahin [gehend] ä., dass ...; sich über jmdn. abfällig ä.; sich über etw., zu etw. ä. 3. <ä. + sich> in bestimmter Weise in Erscheinung treten: die Krankheit äußert sich in, durch Schüttelfrost; Eine gewisse Nervenüberreizung äußerte sich zuweilen in sonderbaren inneren Erlebnissen (Niekisch, Leben 292).
äu|ßern