Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
äußern
äu|ßern [mhd. ūʒern (refl.) = aus der Hand, aus dem Besitz geben, verzichten, zu äußer...]: 1. aussprechen, kundtun: seine Meinung, einen Wunsch, [seine] Bedenken ä.; Zweifel [an etw.], sein Befremden [über etw.] ä.; die Ansicht ä., dass ...; es hieß, der Regent habe großen Ärger und Verdruss ... geäußert (A. Kolb, Daphne 176); „Frieden gibt's nicht!“, äußert Albert kurz (Remarque, Westen 60). 2. <ä. + sich> seine Meinung sagen, Stellung nehmen: sich freimütig, anerkennend ä.; sich dahin [gehend] ä., dass ...; sich über jmdn. abfällig ä.; sich über etw., zu etw. ä. 3. <ä. + sich> in bestimmter Weise in Erscheinung treten: die Krankheit äußert sich in, durch Schüttelfrost; Eine gewisse Nervenüberreizung äußerte sich zuweilen in sonderbaren inneren Erlebnissen (Niekisch, Leben 292).
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