Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
außergerichtlich
au|ßer|ge|richt|lich (Rechtsspr.): ohne Mitwirkung eines Gerichts; nicht auf der Tätigkeit des Gerichts beruhend: ein -er Vergleich; -e [Prozess]kosten; alle Beklagten ... einigten sich a. (CCI 6, 1986, 1).
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