Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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au|to|ri|sie|ren [mlat. auctorizare] (bildungsspr.): 1. jmdn. bevollmächtigen, [als Einzigen] zu etw. ermächtigen: jmdn. zu etw. a.; Ich bin autorisiert, Ihnen einen Vorschuss von fünfhundert Dollar auszuhändigen (Habe, Namen 243). 2. die Genehmigung zu etw. erteilen: Auch seine (= des Romans) Fernsehfassung wurde ... von diesem (= Bergengruen) autorisiert (Bild und Funk 11, 1966, 33); autorisierte (vom Autor genehmigte u. für gut befundene) Übersetzungen.
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