Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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ausweisen
aus|wei|sen: 1. des Landes verweisen, jmdm. nicht länger den Aufenthalt in einem bestimmten Land gestatten: einen Staatenlosen a.; jmdn. als unerwünschte Person a. 2. [mithilfe eines Ausweises (1)] seine, jmds. Identität nachweisen: bitte weisen Sie sich aus!; die Dokumente haben ihn als Unterhändler ausgewiesen; Ü der (= ein Anglist) zwar hochschulpolitisch noch kaum hervorgetreten, aber als Mitglied des Bundes Freiheit der Wissenschaft eindeutig ausgewiesen war (Nuissl, Hochschulreform 67). 3. a) sich erweisen: sich als guter/(selten:) guten Geschäftsmann a.; wenn man in der Gruppe eine Aktionsform zu sehen bereit ist, die sich an Erfolgen auszuweisen vermag (Hofstätter, Gruppendynamik 21); b) unter Beweis stellen: sein Talent a.; Dieses Ansehen hat er sich mehr noch als durch sein ausgewiesenes Können durch die Furchtlosigkeit ... erworben (Böll, Und sagte 152 [Nachwort]); c) (schweiz.) (Kenntnisse, Fähigkeiten) nachweisen: Der Bewerber muss sich über eine abgeschlossene handwerkliche Berufslehre a. können (Basler Zeitung 9. 10. 85, 50); d) (schweiz.) ↑"beweisen" (2): Weltrekordhalter Bubka wies sich über Nervenstärke aus (NZZ 31. 8. 86, 33); der Platzklub ... wies sich auch über eine gute Raumaufteilung aus (NZZ 2. 9. 86, 37). 4. rechnerisch nachweisen, zeigen: wie die Statistik ausweist; amtliche Register wiesen aus, dass sie an diesem Tage in Paris geweilt hatten (Mostar, Unschuldig 25); ausgewiesene Überschüsse. 5. (Bauw.) für einen bestimmten Zweck vorsehen, zur Verfügung stellen: Zu den noch verfügbaren Flächen wurden schon neue Gebiete ausgewiesen, die in fünf bis zehn Jahren verkauft werden können (Hamburger Abendblatt 23. 5. 85, 23); obwohl auch hier der Bebauungsplan ... eine ganz andere Bebauung auswies (Stuttg. Zeitung 14. 10. 89, 34). 6. a) offiziell als etw. bezeichnen, zu etw. erklären, deklarieren: Auch das Saarland unterstützt eine Initiative des Bundesrats, wonach der Ausbau der A 8 ... als Bedarf ausgewiesen wird (Saarbr. Zeitung 28. 12. 79, 24); Die einen erhoffen sich Entschädigungen, die anderen ein Gutachten, das ihre Häuser als einsturzgefährdet ausweist und staatliche Mittel verheißt (Fest, Im Gegenlicht 246); b) kennzeichnen, angeben: mit der Angabe der Verbraucherfrist, sie wird seit November 1986 generell ausgewiesen, kommen wir den Wünschen der Kunden entgegen (Freie Presse 17. 11. 83, 3); die Kosten für Eltern und Kinder werden nicht separat ausgewiesen (a & r 9, 1998, 136).
aus|wei|sen