Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
aussöhnen
aus|söh|nen [spätmhd. ūʒsüenen, zu ↑"sühnen"]: a) sich (oft nach entsprechenden, meist über einige Zeit hin sich erstreckenden Bemühungen) wieder ganz mit jmdm. versöhnen: Bald söhnte sie sich mit ihren Eltern aus (Fallada, Herr 254); Thomas Mann ..., der ... sich erst 1955 ... durch die Annahme der Ehrenbürgerurkunde endgültig mit seiner Vaterstadt aussöhnte (MM 2. 1. 75, 32); Beide Seiten wollten sich a. (Spiegel 3, 1972, 78); Gut, wir sind ausgesöhnt. Handschlag (Hacks, Stücke 325); Ü die Familie ... will sich mit dem grausamen Schicksal nicht a. (Werfel, Bernadette 366); mit der Musik konnte man sich a. (Bamm, Weltlaterne 43); b) (zwei miteinander im Streit liegende Personen, Parteien) veranlassen, sich auszusöhnen (a); miteinander versöhnen: Er will schließlich den ... Westen mit dem ... Osten a. (Fraenkel, Staat 309); Ü Er söhnte viele durch den männlichen Mut, mit dem er sein Schicksal ertrug, mit sich und seinem Verbrechen aus (Mostar, Unschuldig 41); es söhnt Lämmchen ein wenig mit dem unmodernen Stück (= Kinderwagen) aus, dass ein Kind so daran hängt (Fallada, Mann 173).
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