Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
ausschreiben
aus|schrei|ben : 1. nicht abgekürzt schreiben: seinen Vornamen, ein Wort a. 2. ausfüllen, ausfertigen, ausstellen: einen Scheck, eine Rechnung, ein Rezept, ein Attest a.; jmdm. eine Quittung a. 3. öffentlich u. schriftlich für Interessenten, Bewerber, Teilnehmer o. Ä. zur Kenntnis bringen, bekannt geben: einen Wettbewerb, eine Meisterschaft a.; eine Wohnung [zum Vermieten], eine Stelle a.; Lieferungen a.; Wahlen a. (ansetzen); jmdn. [zwecks Festnahme] polizeilich a.; Er sah darauf, dass die ausgeschriebenen (festgesetzten) Steuern auch unnachsichtig eingetrieben wurden (Thieß, Reich 511). 4. a) (aus einem gegebenen Text o. Ä.) herausschreiben: eine Stelle [aus einem Buch] a.; die Rollen eines Theaterstücks, die Stimmen [für die einzelnen Instrumente] aus einer Partitur a.; b) für seine Zwecke ausschöpfen, ausbeuten: eine wissenschaftliche Arbeit, einen Autor a. 5. a) sich schreibend, schriftstellerisch entfalten: In dessen Blättern konnte sich Habe a. (Spiegel 41, 1977, 268); b) sich als Schriftsteller erschöpfen; : Veröffentlicht man zwei Jahre kein Buch, heißt es: „Er hat sich ausgeschrieben.“ (Schnurre, Schattenfotograf 373); In den letzten Jahren hat Miller ... praktisch nichts mehr veröffentlicht. „Ich habe mich ausgeschrieben“, hat Miller einmal erklärt (MM 9. 6. 80, 28). ∙ 6. zu Ende schreiben: So schreib doch deine Geschichte aus, die du angefangen hast (Goethe, Götz IV).
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: ausschreiben