Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
ausscheiden
aus|schei|den : 1. a) eine Tätigkeit aufgeben, [u. damit zugleich] eine Gemeinschaft, Gruppe verlassen: am, zum, mit dem 31. 3. aus der Firma a.; aus einem Verein, aus dem Dienst a.; sie ist im vergangenen Jahr bei uns als Mitarbeiterin ausgeschieden; b) an einem Spiel od. Wettkampf nicht weiter teilnehmen können: in, nach der ersten Runde, nach einem Sturz [aus dem Rennen] a. 2. nicht infrage, nicht in Betracht kommen : dieser Bewerber, diese Möglichkeit scheidet aus. 3. a) aussondern, entfernen: fehlerhafte Stücke aus einer Produktionsserie a.; Sie zählten, wogen und sortierten Edelsteine oder Banknoten, wobei sie die Fälschungen ausschieden (Jünger, Bienen 9); Ü Das Schicksal hatte diese acht Menschen aus der Welt und Freiheit ausgeschieden (Schnabel, Anne 71); ∙ b) nachlassen, sich legen: er ... müsse wenigstens ein paar Jahre im warmen Klima ... zubringen, ob sich das Übel (= die Krankheit) vielleicht ausscheide (Arnim, Invalide 92). 4. von sich geben, absondern : der Körper hat die Giftstoffe [mit dem Stuhl, über die Haut] ausgeschieden.
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